Nach vielen Jahren Diskussion ging zum Schluss dann alles recht schnell: kaum waren die Kärntner Gemeinderatswahlen geschlagen, beschloss die Landesregierung Ende März die Regierungsvorlage für die umfangreichste Änderung des Kärntner Raumordnungsrechts seit Jahrzehnten. Ein gutes Monat später wurde nun diese Regierungsvorlage mit nur wenigen Abänderungen vom Kärntner Landtag beschlossen. Damit hat Kärnten ab 1.1.2022 endlich ein einheitliches Raumordnungsgesetz, das inhaltlich den Grundsatz der sparsamen Flächeninanspruchnahme postuliert und dabei auch teilweise ganz neue Ansätze verfolgt.