Jetzt wird‘s ernst: Am 20. November ist der Startschuss für den Gesetzgeber gefallen, die Vorgaben der geänderten Erneuerbare-Energie-Richtlinie (vulgo „RED III“) in nationales Recht umzusetzen. Insbesondere die Beschleunigungselemente für Genehmigungsverfahren sind innovativ. Sie stellen die Behörden aber auch vor so manche Herausforderung.